Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)
Im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sind die Voraussetzungen geregelt, unter welchen Bedingungen sich Arbeitgeber die Kosten für Entgeltfortzahlungen oder Mutterschaftsleistungen von den Krankenkassen erstatten lassen können. Das Gesetz schafft damit einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber, die durch krankheitsbedingte Ausfälle oder Mutterschutzzeiten ihrer Beschäftigten belastet werden.
Zudem legt das AAG fest, wie diese Erstattungen im Rahmen eines Umlageverfahrens auf alle Arbeitgeber verteilt werden, um eine gerechte und solidarische Kostenverteilung sicherzustellen. Dadurch sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe vor hohen finanziellen Risiken geschützt werden.
Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen:
- für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- bei Beschäftigungsverboten auf Grund des Mutterschutzgesetzes
- für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- für bestimmte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Diese Erstattungsansprüche müssen elektronisch bei den Krankenkassen beantragt werden. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Krankenkassen.
Umlageverfahren
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiterzuzahlen. Das Aufwendungsausgleichgesetz regelt, dass diese Kosten über das sogenannte Umlageverfahren U1 von den Krankenkassen teilweise erstattet werden.
Beim Umlageverfahren U1 zahlen Arbeitgeber monatlich eine Umlage (einen prozentualen Beitrag) an die zuständige Krankenkasse. Je nach Krankenkasse und vereinbartem Tarif erhalten Arbeitgeber im Krankheitsfall eine Erstattung von
40 % bis zu 80 % der Entgeltfortzahlung.
Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet während des Mutterschutzes das Mutterschutzgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Das Aufwendungsausgleichgesetz regelt, dass diese Aufwendungen vollständig über das Umlageverfahren U2 von den Krankenkassen erstattet werden.
Beim Umlageverfahren U2 zahlen Arbeitgeber monatlich eine Umlage an die Krankenkasse. Im Fall von Mutterschutz bei beispielsweise Beschäftigungsverboten erhalten sie die vollständigen Aufwendungen erstattet.
Ziel des AAG
Das zentrale Ziel des Aufwendungsausgleichgesetzes ist es, Arbeitgeber vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch Ausfälle ihrer Beschäftigten zu schützen. Das Gesetz soll außerdem die soziale Absicherung von Arbeitnehmern fördern. Darüber hinaus trägt das AAG dazu bei, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen finanziell zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Durch die solidarische Umlagefinanzierung werden die Risiken krankheits- oder mutterschutzbedingter Ausfälle gleichmäßig auf alle Arbeitgeber verteilt. Auf diese Weise wird verhindert, dass einzelne Betriebe durch längere Ausfallzeiten einzelner Beschäftigter wirtschaftlich benachteiligt werden. Zudem schafft das Gesetz Planungssicherheit und fördert eine faire Kostenverteilung im Arbeitsmarkt.
Das AAG trägt somit zur finanziellen Stabilität, Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei und fördert ein gerechtes, solidarisches System der Arbeitgeberentlastung.