Lexikon

Akkordarbeit

Bei der Akkordarbeit richtet sich die Entlohnung der Tätigkeit (der sog. Akkordlohn) hauptsächlich nach der geleisteten Arbeitsmenge und nicht nach der Dauer der Arbeitszeit. Diese Arbeitsleistung wird meist in Stückzahlen oder dem Arbeitserfolg gemessen und soll die Mitarbeiter dazu motivieren, die eigene Arbeitsleistung zu steigern und dadurch effizienter zu arbeiten. Akkordarbeit findet vor allem in Bereichen Anwendung, in denen sich Arbeitsergebnisse eindeutig messen lassen wie beispielsweise in der industriellen Fertigung, in Handwerksbetrieben oder in der Montage. Sie setzt voraus, dass die einzelnen Arbeitsschritte standardisiert und gut vergleichbar sind. Durch das leistungsabhängige Entlohnungssystem können produktive Mitarbeiter ein überdurchschnittliches Einkommen erzielen. Gleichzeitig soll das Modell einen Anreiz für eine höhere Leistungsbereitschaft schaffen, ohne dabei die Qualität der Arbeit zu vernachlässigen.

Arten der Akkordarbeit

Beim Akkordlohn wird grundsätzlich zwischen Geldakkord und Zeitakkord unterschieden.

Beim Geldakkord erhält der Mitarbeiter keinen Grundlohn, sondern für jedes fertige Stück oder für eine definierte Arbeitsmenge einen festgelegten Geldbetrag (sog. Akkordsatz oder Stücksatz). Dieser Akkordsatz wird mit der tatsächlichen Arbeitsleistung multipliziert. Diese Methode kann sowohl für Einzelpersonen (Einzelakkord) oder auch für Gruppen (Gruppenakkord) verwendet werden. Der Geldakkord bietet den Vorteil, dass die Leistung direkt und transparent entlohnt wird, was die individuelle Motivation besonders stark fördern kann. Allerdings kann zu hoher Leistungsdruck entstehen, wenn die Stückzahlen zu ambitioniert festgelegt sind.

Bei dem häufigeren Zeitakkord gibt es eine zeitliche Vorgabe, in der die Mitarbeiter bestimmte Arbeitsmengen produzieren oder abarbeiten müssen. Der Lohn setzt sich dabei meist aus einem Grundlohn sowie dem Akkordzuschlag zusammen, der von der tatsächlichen Leistung abhängt. Diese Form des Akkordsystems wird häufig bevorzugt, da sie ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Leistungsanreiz und Einkommenssicherheit schafft.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nicht alle Personengruppen dürfen Akkordarbeit leisten, z. B. sind Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter von Akkordarbeit grundsätzlich ausgeschlossen. Der Akkord ist zudem an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden, die die Arbeitsbedingungen, die Vorgabezeiten oder eine vom Mitarbeiter beeinflussbare Mengenleistung betrifft.

Zentrale Aspekte der Akkordarbeit in Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Wichtige Regelungen umfassen:

  • Der Akkordlohn darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
  • Die vorgegebenen Zeiten für die Erledigung der Arbeit müssen realistisch und fair kalkuliert sein.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbelastung durch Akkordarbeit nicht zu gesundheitlichen Schäden führt.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlungen auch dann, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können.