IW-Elan

Personalabrechnung

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Die Ausgleichsabgabe wird auf Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Berechnung ermittelt. Monate mit einer geringeren Beschäftigung können mit Monaten ausgeglichen werden, in denen überdurchschnittlich viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt wurden.

Auf einen Blick

  • Elektronische Datenübermittlung
  • Standard der Bundesagentur für Arbeit
  • Wegfall manueller Erfassung
  • Berechnung gemäß gesetzlicher Vorgaben
     
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Die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgt über die IW-Elan-Schnittstelle. Die Software IW-Elan unterstützt Sie bei der Erstellung der Schwerbehindertenauswertung und ermöglicht die Abgabe der Meldung in elektronischer Form oder durch einen amtlich anerkannten Ausdruck.

Mit der SP_Data Personalabrechnung (SP_Data PA) Schnittstelle IW-Elan können Betriebsstätten, Anzahl der monatlichen Beschäftigten sowie die Daten zu den beschäftigten Schwerbehinderten übermittelt werden - die manuelle Erfassung entfällt.
 

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