Meldewesen - Zahlstellenmeldeverfahren

Personalabrechnung

Zahlstellen sind alle Organisationen bzw. Arbeitgeber, die Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge auszahlen. Die Beitragsabführungspflicht von Versorgungsbezügen im Sinne des § 229 SGB V zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Zahlstelle und der Krankenkasse, bei der der Versorgungsbezugsempfänger versichert ist. Nur bei einer lückenlosen gegenseitigen Information ist gewährleistet, dass die Belange aller Beteiligten gewahrt werden.

Diesen Erfordernissen entsprechend, wurden bereits im Jahr 2009 Grundsätze für das elektronische Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) festgelegt.

Seit Beginn 2011 sind alle Zahlstellen, die Versorgungsbezugsempfänger abrechnen verpflichtet, Krankenkassenmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln.
 

Auf einen Blick

  • Die ITSG bescheinigt dem SP_Data ZMV-Modul eine erhöhte Verfahrenssicherheit 
  • Diese bietet dem Anwender einen hohen Automatisierungsgrad
  • Keine doppelte Pflege der Daten im Entgeltsystem und in der elektronischen Ausfüllhilfe
  • Rückmeldungen werden automatisch verarbeitet, Korrekturmeldungen werden automatisch erzeugt
  • Automatische Berücksichtigung von Rentenanpassungen (VBmax)
  • Durch die Poolverwaltung werden Sta-tusmeldungen zu Fehlern bzw. fehlerfreie Übermittlungen an die Einzugsstelle in einfacher und übersichtlicher Form  dargestellt
  • Bestandsmeldungen können mit Start des Verfahrens direkt ausgelöst werden
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Die Konfiguration erfolgt dabei über einen benutzerfreundlichen Desktop-Dialog mittels rechter Maustaste, wobei die Reihenfolge der Icons sowie deren Größe und Gruppenzugehörigkeit von Ihnen bestimmt und benutzerspezifisch gespeichert werden.

Als Systemverwalter erhalten Sie das erweiterte Recht, Desktopeinträge für andere Anwender von zentraler Stelle aus freizuschalten. Sie können somit einen individuellen Standard für Ihr Unternehmen festlegen. Selbstverständlich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Prüfung der jeweils vorhandenen Benutzerrechte. Sollte ein Anwender nicht das Recht auf einen zugewiesenen Menüpunkt besitzen, wird das entsprechende Icon auch nicht auf dessen Desktop dargestellt.

Der Anwender selbst kann die vom Systemverwalter vorgegebenen Menüpunkte auf eigenen Wunsch wieder entfernen und eigene Einträge im Rahmen seiner Benutzerrechte hinzufügen (designen des eigenen Workflows).

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