Zahlstellen sind alle Organisationen bzw. Arbeitgeber, die Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge auszahlen. Die Beitragsabführungspflicht von Versorgungsbezügen im Sinne des § 229 SGB V zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Zahlstelle und der Krankenkasse, bei der der Versorgungsbezugsempfänger versichert ist. Nur bei einer lückenlosen gegenseitigen Information ist gewährleistet, dass die Belange aller Beteiligten gewahrt werden.
Diesen Erfordernissen entsprechend, wurden bereits im Jahr 2009 Grundsätze für das elektronische Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) festgelegt.
Seit Beginn 2011 sind alle Zahlstellen, die Versorgungsbezugsempfänger abrechnen verpflichtet, Krankenkassenmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln.