Vorteile auf einen Blick
- Automatische Ermittlung des Differenzbetrags von Soll- und Ist-Entgelt und des Kurzarbeitergeldes nach Leistungssatz I, II
- Überwachung und automatische Ermittlung der erhöhten Leistungssätze nach vier und sieben Monaten
- Integrierte Leistungssätze der Bundesagentur für Arbeit
- Pflege und Bereitstellung von Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen
- Berechnung und Beantragung der Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Berechnung individueller Aufstockungen/ Mehrzahlungen
- Erstellung der KUG-Abrechnungsliste
- Erstellung des KUG-Antrages
Effiziente Unterstützung bei Kurzarbeit
Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden, schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten.
Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Anders als bei Entlassungen muss das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und kann dadurch das Firmen-Know-how erhalten.
SP_Data Personalabrechnung (SP_Data PA) beherrscht die vollautomatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Optimierte Berechnung und Abwicklung
Die Ermittlung der Soll- und Ist-Entgelte und des Differenzbetrages erfolgt automatisch anhand der dem Mitarbeiter zugeordneten Lohnarten.
Über eine manuelle Lohnart können individuelle Mehrzahlungs- oder Aufstockungsbeträge in der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden.
Die KUG-Abrechnungsliste und der KUG-Antrag werden automatisch während der Verdienstabrechnung erstellt.
Erzeugte KUG-Anträge und Listen können bequem an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden.
Besondere Betriebs- oder Tarifvereinbarungen
Dazu gehört beispielsweise eine ergänzende Option zur KUG-Aufstockung, von der unter anderem Theater profitieren. Die Funktion “Sonderfall Betrag” schafft die Möglichkeit, eine KUG-Aufstockung auf ein festes, vorgegebenes Netto zu errechnen. Basis für die Aufstockung ist dann nicht mehr das Netto des aktuellen Abrechnungsmonats.
Das Ziel-Netto kann individuell pro Abrechnungsfall in einem Zusatzdatenfeld (sofern Modul Zusatzdaten vorhanden) erfasst und entsprechend in Bezug zur Lohnart zur KUG Aufstockung gesetzt werden. Grundsätzlich können aber auch andere Vorgaben zum Bezug als ein Zusatzdatenfeld gemacht werden.