Modul für die Personalabrechnung

Kurzarbeitergeld Komfort (KUG)

Mit dem KUG-Komfortmodul können Lohnarten mit der Prüfung des Maximalwerts für Steuer- und SV-Freiheit (Option Wert = 6: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG und Option Betrag = 24: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG) für den KUG-AG-Zuschuss angelegt werden.

Wird beim Arbeitgeber-Zuschuss KUG die Grenze der Steuer- und SV-Freiheit überschritten, erhält der Anwender einen Hinweis auf die Kappung des Zuschusses in Höhe des maximal steuer- und sv-freien Zuschusses. Das KUG-Komfortmodul prüft bei Verwendung der Vorgabelohnart (KUG AG-Zuschuss), ob ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen hat. Ist dies nicht der Fall, da Soll- und Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung liegen, erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis.

Vorteile auf einen Blick

  • KUG-Komfort Modul als Ergänzung zum Modul Kurzarbeitergeld
  • Überwachung und automatische Ermittlung der erhöhten Leistungssätze nach vier und sieben Monaten
  • Berechnung und Beantragung der Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Pflege und Bereitstellung von Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen

Besondere Betriebs- oder Tarifvereinbarungen

Dazu gehört beispielsweise eine ergänzende Option zur KUG-Aufstockung, von der unter anderem Theater profitieren. Die Funktion “Sonderfall Betrag” schafft die Möglichkeit, eine KUG-Aufstockung auf ein festes, vorgegebenes Netto zu errechnen. Basis für die Aufstockung ist dann nicht mehr das Netto des aktuellen Abrechnungsmonats. Das Ziel-Netto kann individuell pro Abrechnungsfall in einem Zusatzdatenfeld (sofern Modul Zusatzdaten vorhanden) erfasst und entsprechend in Bezug zur Lohnart zur KUG Aufstockung gesetzt werden. Grundsätzlich können aber auch andere Vorgaben zum Bezug als ein Zusatzdatenfeld gemacht werden.