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Kurzarbeitergeld (KUG)

Personalabrechnung

Kurzarbeit ist eine durch Konjunktur oder Saison reduzierte Regelarbeitszeit. Sie soll Unternehmen als Möglichkeit dienen, bei schwieriger oder saisonaler Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht.

Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird mittels gesetzlich geregelter Kurzarbeitergeldzahlungen ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit.

Auf einen Blick

  • Automatische Ermittlung des Differenz-betrags von Soll- und Ist-Entgelt und des Kurzarbeitergeldes nach Leistungssatz I, II
  • Integrierte Leistungssätze der Bundesagentur für Arbeit
  • Berechnung individueller Aufstockungen/ Mehrzahlungen
  • Erstellung der KUG-Abrechnungsliste
  • Erstellung des KUG-Antrages
     
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Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden, schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten.

Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Anders als bei Entlassungen muss das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und kann dadurch das Firmen-Know-how erhalten.

SP_Data Personalabrechnung (SP_Data PA) beherrscht die vollautomatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes. 
 

Lohnartendefinitionen ermöglichen die Ermittlung der Soll- und Ist-Entgelte und des Differenzbetrages. Ebenso fließen Fehlgründe wie z.B. KUG im Krankheitsfall in die Berechnung mit ein.

Über eine manuelle Lohnart können individuelle Mehrzahlungs- oder Aufstockungsbeträge in der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden.

Die Erstellung der KUG-Abrechnungsliste und/oder des KUG-Antrages erfolgt komfortabel über die Verdienstabrechnung.

Erzeugte KUG-Anträge und Listen können bequem an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. 
 

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