Lösungen

Modul: Kurzarbeitergeld Komfort (KUG)

Personalabrechnung

Auf einen Blick

  • KUG-Komfort Modul als Ergänzung zum Modul Kurzarbeitergeld
     
  • Überwachung und automatische Ermittlung der erhöhten Leistungssätze nach vier und sieben Monaten
    Die deutsche Bundesregierung hat 2020 beschlossen, dass neue KUG-Leistungssätze in Höhe von 70/77% nach einer KUG-Bezugsdauer ab dem 4. Monat und 80/87% ab dem 7. Monat gelten. Mit dem KUG-Standardmodul können Sie verschiedene KUG-Leistungssätze abrechnen, indem Sie die Anspruchsvoraussetzungen und Zeiträume pro Mitarbeiter/-in selbst überwachen und die jeweiligen KUG-Ausfallstunden dem zugehörigen Leistungssatz zuordnen. Mit dem KUG-Komfortmodul bieten wir Ihnen eine komfortable Unterstützung. Der Leistungssatz (LS) KUG (60/70/80%) wird ab dem vierten und siebten Bezugsmonat KUG automatisch erkannt und im neuen Feld „Leistungssatz“ im Mitarbeiterstamm (Register „Arbeitsagentur“) automatisiert geführt. Ohne KUG-Komfortmodul muss der LS KUG manuell gesteuert werden.
  • Berechnung und Beantragung der Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. 
    Hierunter fallen Entschädigungen wegen angeordneter Quarantäne nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG und Beaufsichtigung eines Kindes nach § 56 Abs. 1a IfSG.
     
  • Pflege und Bereitstellung von Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen
    Über Mandantenkonstanten können Sie mit derselben Lohnart verschiedene Prozentsätze in unterschiedlichen Mandanten abrechnen. Die Vorgabelohnarten können Sie auch als Kopievorlage für eigene Lohnarten nutzen. Vorgabelohnarten mit der Systemkategorie „KUG“ sind ab dem Abrechnungsmonat Juli 2020 nur noch mit dem KUG-Komfortmodul sichtbar und beim Mitarbeiter zuweisbar.
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Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Erweiterung der Lohnartendefinition durch den Arbeitgeber

Mit dem KUG-Komfortmodul können Lohnarten mit der Prüfung des Maximalwerts für Steuer- und SV-Freiheit (Option Wert = 6: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG und Option Betrag = 24: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG) für den KUG-AG-Zuschuss angelegt werden.

Wird beim Arbeitgeber-Zuschuss KUG die Grenze der Steuer- und SV-Freiheit überschritten, erhält der Anwender einen Hinweis auf die Kappung des Zuschusses in Höhe des maximal steuer- und sv-freien Zuschusses. Das KUG-Komfortmodul prüft bei Verwendung der Vorgabelohnart (KUG AG-Zuschuss), ob ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen hat. Ist dies nicht der Fall, da Soll- und Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung liegen, erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis.

Besondere Betriebs- oder Tarifvereinbarungen

Funktionen werden im KUG-Komfort Modul umgesetzt

Dazu gehört beispielsweise eine ergänzende Option zur KUG-Aufstockung, von der unter anderem Theater profitieren. Die Funktion "Sonderfall Betrag" schafft die Möglichkeit, eine KUG-Aufstockung auf ein festes, vorgegebenes Netto zu errechnen. Basis für die Aufstockung ist dann nicht mehr das Netto des aktuellen Abrechnungsmonats. Das Ziel-Netto kann individuell pro Abrechnungsfall in einem Zusatzdatenfeld (sofern Modul Zusatzdaten vorhanden) erfasst und entsprechend in Bezug zur Lohnart zur KUG Aufstockung gesetzt werden. Grundsätzlich können aber auch andere Vorgaben zum Bezug als ein Zusatzdatenfeld gemacht werden.

 

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