Altersteilzeit (ATZ)

Personalabrechnung

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die frei werdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. 
 

Es gibt zwei Varianten der Altersteilzeit. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.

Auf einen Blick

  • Automatische Berechnung der ATZ
  • Integrierte Abrechnungsliste
  • ATZ altes Recht
  • ATZ neues Recht (Regelarbeitsentgelt)
  • Abweichende Regelungen aus Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung möglich
     
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Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Ansparphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit. Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich insbesondere aus den Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit.
 

Das ATZ-Modul bildet die Grundlage zur Abrechnung der o.g. Berechnungsmodelle. Die Bildung von Wertguthaben und der SV-Luft, das Block- oder das Teilzeitmodell sowie die Abwicklung von Störfällen bzw. Berechnung von Einmalzahlungen. SP_Data Personalabrechnung (SP_Data PA) beherrscht die Berechnung der Altersteilzeit nach altem Recht (vor dem 01.07.2004 vereinbart) und nach neuem Recht (Regelarbeitsentgelt). Dieses wird über eine Eingabe im Personalstamm gesteuert. Das Modul berechnet die Aufstockungsbeträge des Brutto- und Nettoentgeltes, sowie die zusätzlichen RV-Beiträge des Arbeitgebers automatisch. Die Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur ist integriert. Um den speziellen Anforderungen der Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen gerecht zu werden, können abweichende Aufstockungs- und Mindestnettobeträge eingegeben werden – ergänzend zur gesetzlichen Regelung. In der Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur werden selbstverständlich nur die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenden Beträge aufgeführt.
 

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