Bildungsscheck
Viele Bundesländer unterstützen Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Programmen bei der Finanzierung der beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und sich im laufenden und vorangegangenen Jahr nicht beruflich weitergebildet haben.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer autorisierten Stelle (z. B. Handwerkskammer, IHK, VHS usw.).
Mit dem Bildungsscheck wird die Hälfte der Kursgebühren – max. 500,00 Euro – vom Land übernommen.
Die Bezeichnung Bildungsscheck ist explizit beschränkt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Hessen gibt es den Qualifizierungsscheck und in Rheinland-Pfalz den Quali-Scheck.
Die Richtlinien für Weiterbildungsmaßnahmen sind Ländersache und können in Details von einander abweichen. Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer aber Folgendes:
- Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern können den Scheck für Mitarbeiter/innen beantragen, die im laufenden Jahr und im Jahr davor keine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen haben.
- Auch Berufsrückkehrer/innen, Existenzgründer/innen und Selbständige mit Gewerbe sind anspruchsberechtigt.
- Ein Beratungsgespräch im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme ist Pflicht.
- Der Bildungsscheck deckt die Kursgebühren bis zur Hälfte ab, maximal 500,00 Euro.

