Nächste Nachricht >
< Vorige Nachricht
07.06.2019

EuGH-Urteil – Neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof bestimmt: ab sofort muss jedes Unternehmen die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer*innen erfassen und dokumentieren. Die einen sagen zum Schutz der Arbeitnehmer, um Ausbeute zu verhindern, die anderen befürchten zu viel Kontrolle und Verlust von Vertrauen. Wie ist Ihre Meinung dazu?   Interview Competence Site mit Herrn Post, Geschäftsführer SP_Data GmbH & Co.KG


Frage 1:
Wie war die Erfassung der Arbeitszeit vor dem EuGH-Urteil rechtlich geregelt? Aus Ihrer Sicht: Was genau hat sich mit dem neuen Urteil geändert? Und warum?

Antwort:
In Deutschland gibt es bislang keine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. In bestimmten Arbeitsverhältnissen, etwa bei Minijobs oder Schichtarbeit, ist es bereits Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen. Für Kraftfahrer oder im öffentlichen Dienst gibt es ebenfalls die Vorschrift zur Dokumentation der Arbeitsstunden. Zahlreiche Unternehmen erfassen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Gründen auch ohne Verpflichtung. Denken Sie nur an die vielen Branchen, die Stundenlöhne abrechnen. Hier funktioniert eine korrekte Abrechnung gar nicht, ohne die vorherige Zeiterfassung.

Das EuGH-Urteil sieht vor, Arbeitszeit in Zukunft vollständig zu erfassen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Gehalts- oder um einen Stundenlohnempfänger handelt, ob Vollzeit- oder Teilzeitjob, um den Ingenieur auf der Baustelle oder den Mitarbeiter im Home Office.
Aus meiner Sicht besteht überhaupt kein Grund zur Aufregung. Die Dokumentation von Überstunden sieht der Gesetzgeber schon lange vor und auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit wird oftmals die Arbeitszeit erfasst.
Für viele Unternehmen birgt das neue Urteil die Chance, sich einen notwendigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Professionalisierung zu bewegen. Arbeitszeiterfassung funktioniert in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße. Der Markt für unterstützende Software ist groß und gut sortiert.


Frage 2:
Erfordert das Urteil eine andere Aufstellung in Ihrem Unternehmen? Worauf müssen Ihre Kunden jetzt achten? Welche Lösung ist für welches Unternehmen sinnvoll, von KMUs bin zu Großkonzernen?  Worauf müssen internationale tätige Unternehmen achten?

Antwort:
Wir selbst erfassen die Arbeitszeit digital und flexibel am Bildschirm, am Terminal oder per App. Die Daten fließen automatisch in das Gehaltsabrechnungssystem ein. Ein großer Vorteil der Zeiterfassung ist außerdem die Darstellung der An- und Abwesenheiten der Kolleginnen und Kollegen auf die jeder Mitarbeiter jederzeit zugreifen kann. Ganz unabhängig von einer Verpflichtung durch den EuGH sollte sich jede Unternehmensleitung die Vorteile einer digitalen Arbeitszeiterfassung zu Nutze machen. Sofern unsere Kunden noch kein Zeiterfassungssystem im Einsatz haben, kann die SP_Data Zeitwirtschaft in eine vorhandene IT-Struktur integriert werden.

Frage 3:
Viele Unternehmen sind jetzt vielleicht verunsichert: bis wann muss ich ein solches System einführen, sollte noch keines vorliegen? Drohen Strafen bei nicht Erfassung der Arbeitszeit? Wie soll die Umsetzung kontrolliert werden? Und vor allem: wem nutzt dieses Urteil langfristig?

Antwort:
Dieses Urteil nutzt langfristig unserer Gesellschaft. Jeder Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sollte darauf achten, dass die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Arbeitszeit von maximal zehn Stunden nicht überschritten wird. Wenn wir von unseren Beschäftigten regelmäßig Mehrarbeit erwarten, sie permanent erreichbar sein müssen und unter Druck stehen, wirkt sich das auf ihre Gesundheit aus. Und wenn wir von einer erheblichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit ausgehen, dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht dauerhaft überfordern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen.
Weiterhin bringt das Urteil Vorteile in den Bereichen Transparenz und Fairness im Wettbewerb. Wenn Arbeitszeiten genau dokumentiert und Mehrarbeitsstunden dem Arbeitnehmer vergütet werden müssen, verlieren Unternehmen, die bisher unbezahlte Mehrarbeit von ihren Arbeitnehmern verlangt haben, ihre Vorteile am Markt.
Vielen Dank für das Gespräch!

Warnhinweis: Javascript deaktiviert.

Ihr Browser unterstützt derzeit kein JavaScript. Dies kann zu fehlerhafter Darstellung und Funktion führen. Zur optimalen Darstellung aktivieren Sie bitte in Ihren Browsereinstellungen JavaScript. Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihre Browsereinstellungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator.

Support-Informationen:  Internet Explorer |  Mozilla Firefox |  Safari |  Opera |  Google Chrome