Meldeverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) werden Arbeitgebern Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erstattet, sofern sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Weiterhin ist im AAG geregelt, dass alle Arbeitgeber Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) bzw. Erstattungen zum Beschäftigungsverbot durch die Einzugsstellen erhalten.
Ab Januar 2011 müssen diese Anträge zum Erstattungsverfahren nach EFZG und MuSchG erstellt und elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Papiervordruck entfällt. Im elektronischen Meldeverfahren werden die erforderlichen Informationen zur jeweiligen Arbeitsunfähigkeit, zum Beschäftigungsverbot, zum Mutterschaftsgeld-Zuschuss sowie Bankverbindungen, Name und Anschrift übergeben. Stornierungs- und Korrekturmeldungen werden ebenfalls abgesetzt.
Das neue SP_Data Modul AAG-Meldewesen ist von der ITSG mit dem Zertifikat „Erhöhte Verfahrenssicherheit“ ausgezeichnet worden.
Es verfügt über eine erweiterte Automatisierung bei der Ermittlung von Erstattungsbeträgen, Kappungsgrenzen, Entgelten und eventuellen Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Das AAG-Modul und Perfidia garantieren einen korrekten und einfachen Workflow mit den Einzugsstellen.
Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV)
Zahlstellen sind alle Organisationen bzw. Arbeitgeber, die Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge auszahlen.
Die Beitragsabführungspflicht von Versorgungsbezügen im Sinne des § 229 SGB V zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Krankenkasse und der Zahlstelle. Die Gewährleistung einer gegenseitigen, lückenlosen Information wurde im Jahre 2009 mit dem Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV) begründet.
Seit Januar 2011 sind alle Zahlstellen dazu verpflichtet, bei der Abrechnung von Versorgungsbezugsempfängern entsprechende Meldungen an die Krankenkasse elektronisch zu übermitteln.
Das neue SP_Data Modul ZMV ist von der ITSG mit dem Zertifikat „Erhöhte Verfahrenssicherheit“ ausgezeichnet worden. SP_Data hat automatisierte Verfahren zur Abrechnung und Meldung der Versorgungsbezüge entwickelt, so dass bereits mit der Eingabe einer Betriebsrente bzw. eines Versorgungsbezuges die notwendigen weiteren Meldeschritte automatisch ausgelöst werden. Die zurückgemeldeten Daten der Krankenkassen werden automatisch in die SP_Data Personalabrechnung übernommen und verarbeitet.
Statistik Verdienststrukturerhebung
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten alternativ zum Papierfragebogen bzw. Onlinefragebogen digitale Datenanlieferungen an.
Seit Anfang 2011 ist SP_Data für diese Form der Datenübermittlung registriert.
Mit dem Modul "Statistik Verdienststrukturerhebung" können Sie zukünftig die vierteljährlichen Meldungen an das Statistische Landesamt auf elektronischem Weg übermitteln.
Die relevanten Daten werden direkt aus der SP_Data Personalabrechnung abgerufen und zum anschließenden Versand an Perfidia übergeben.
Perfidia übergibt die Daten an den zentralen Eingang der Statistischen Landesämter, die dann ihrerseits an das jeweils zuständige Statistische Amt weiterleiten.

