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Einstellung des ELENA-Verfahrens noch vor Jahresende
Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 04. November 2011 den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.
Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitbgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen.
Die Datenmeldungen durch die Arbeitgeber dürfen aber erst eingestellt werden, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist, also am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgeseztblatt. Die ELENA-Datensätze müssen also bis zu diesem Tag immer noch übermittelt werden.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn die Datenübermittlung endgültig eingestellt werden kann.

