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Das Ende für ELENA
Der Bundesausschuss für Wirtschaft und Technologie hat nun endgültig die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen.
Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010, die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können.
Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete in der Sitzung die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem darauf, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden.
Daher soll das ELENA-Verfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten gelöscht werden.
Bleibt noch zu klären, welcher Stichtag hierfür vorgesehen ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

